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Spanisches Gesetz zur Meldung von Gästen in Ferienwohnungen

12. Juni 2026 durch
Spanisches Gesetz zur Meldung von Gästen in Ferienwohnungen
Rental Hero / CKC, Christopher Kärst
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Spanisches Gesetz zur Meldung von Gästen in Ferienwohnungen

In Spanien müssen Betreiber von Ferienwohnungen die Vorgaben des Königlichen Dekrets (Real Decreto) 933/2021 einhalten. Die Regelung ist seit dem 2. Dezember 2024 vollständig verpflichtend und verlangt die Erfassung sowie Übermittlung von Gästedaten an die spanischen Sicherheitsbehörden.

Wer ist betroffen?

Die Meldepflicht gilt für:

  • Ferienwohnungen (Viviendas Turísticas / VUT)

  • Touristische Apartments

  • Hotels

  • Pensionen

  • Ländliche Unterkünfte

  • Sonstige Anbieter von Kurzzeitunterkünften

Welche Daten müssen erfasst werden?

Für jeden Gast müssen unter anderem folgende Informationen erhoben werden:

  • Vor- und Nachname

  • Geburtsdatum

  • Staatsangehörigkeit

  • Geschlecht

  • Art des Ausweisdokuments

  • Ausweis- oder Passnummer

  • Wohnanschrift

  • Kontaktdaten

  • Angaben zur Reservierung und zum Aufenthalt

Wer muss gemeldet werden?

  • Alle Gäste müssen registriert werden.

  • Gäste ab 14 Jahren müssen sich mit einem Ausweisdokument identifizieren.

  • Kinder unter 14 Jahren müssen ebenfalls erfasst werden; die Angaben erfolgen durch einen Elternteil oder Erziehungsberechtigten.

Wo erfolgt die Meldung?

Die Daten werden elektronisch über die Plattform SES.HOSPEDAJES des spanischen Innenministeriums übermittelt. Jeder Vermieter bzw. Verwalter muss sich dort registrieren und die erforderlichen Meldungen fristgerecht einreichen.

Fristen

Die Gästedaten müssen innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen elektronisch übermittelt werden. In der Praxis erfolgt die Meldung in der Regel spätestens innerhalb von 24 Stunden nach dem Check-in bzw. nach der Buchung.

Aufbewahrungspflicht

Die erfassten Daten und Nachweise müssen mindestens drei Jahre aufbewahrt werden und auf Anfrage den Behörden vorgelegt werden können.

Sanktionen bei Verstößen

Bei Nichteinhaltung der Vorschriften können Bußgelder verhängt werden, beispielsweise wegen:

  • verspäteter oder fehlerhafter Meldungen,

  • fehlender Registrierung als Unterkunftsanbieter,

  • unterlassener Übermittlung von Gästedaten.

Je nach Schwere des Verstoßes können die Strafen von einigen hundert Euro bis zu mehreren zehntausend Euro reichen.

Praktische Anforderungen für Betreiber von Ferienwohnungen

Um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, sollten Betreiber:

  1. Ihre Unterkunft bei SES.HOSPEDAJES registrieren.

  2. Die Ausweisdaten aller Gäste vor oder beim Check-in erfassen.

  3. Die Daten fristgerecht elektronisch melden.

  4. Die Unterlagen mindestens drei Jahre aufbewahren.

  5. Die Vorgaben der DSGVO und des spanischen Datenschutzrechts einhalten.

Die Meldepflicht gilt unabhängig davon, ob die Buchung über Plattformen wie Airbnb oder Booking.com oder direkt über die eigene Website erfolgt.

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